Für den effektiven Betrieb einer Heizanlage ist es enorm wichtig, dass diese im Abstand eines Jahres gewartet wird. Durch diese Inspektion wird das Heizgerät gereinigt und geprüft, Verschleißteile werden ausgetauscht.

 

Bitte bedenken Sie, dass ein verschmutztes Heizgerät wesentlich uneffektiver arbeitet, d. h. es verbraucht wesentlich mehr Gas oder Öl um die Heizenergie zu liefern, als ein Gerät, welches gewartet wurde. Das Ergebnis des Einsparens von Wartungskosten sind gestiegene Heizkosten und gegebenenfalls Havarien, die durch verschmutzte Bauteile hervorgerufen worden sind!

 

Außerdem verlieren neu installierte Heizgeräte nach einem Jahr ihren Anspruch auf Gewährleistung, wenn sie nicht nach Ablauf des ersten Betriebsjahres durch einen Fachbetrieb gewartet wurden.

 

Die Wartung Ihrer Heizanlage können sie vertraglich mit uns regeln.

Es besteht die Möglichkeit, mit uns einen Wartungsvertrag oder einen Servicevertrag abzuschließen.

 

Schließen Sie mit uns einen Wartungsvertrag ab, dann warten wir Ihre Heizanlage einmal jährlich zu einem im Vertrag festgelegten Vorzugspreis zuzüglich einer Fahrkostenpauschale, wenn sich die Heizanlage nicht im Ort Groß Schönebeck befindet.

Evtl. benötigte Bauteile, wie Filter, Öldüsen u. ä. werden gesondert berechnet.

 

Entscheiden Sie sich für einen Servicevertrag, so übernehmen wir zusätzlich zur jährlichen Wartung die Montagekosten und die Fahrkosten zur Behebung von Havarien am Heizgerät im Verlaufe des Vertragsjahres.

Benötigtes Material wird auch hier gesondert berechnet.

 

Möchten Sie sich nicht vertraglich festlegen, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine einmalige Wartung bei uns zu beauftragen.